Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Benötigen Sie Pflegeleistungen für die Bewältigung Ihres Alltages? Welche Möglichkeiten der Unterstützung erhalte ich oder meine pflegebedürftigen Angehörigen?
Tritt eine Pflegesituation ein, entstehen eine Menge Fragen. Der Pflegedienst Hartung hilft Ihnen dabei, Ihre Möglichkeiten in der Pflegesituation zu definieren. Dazu bieten wir Ihnen Beratungen und Beratungsbesuche für Pflegebedürftige Menschen nach § 37.3 SGB XI im Landkreis Celle an.
In der Beratung besprechen wir mit Ihnen für Ihren Bedarf Möglichkeiten einer Verbesserung Ihrer häuslichen Pflegesituation. Dazu gehören beispielsweise
- die Überprüfung Ihres Pflegegrades
- Empfehlungen zur Verbesserung
der Pflegesituation - Möglichkeiten zur Vermeidung von Überlastung pflegender Angehöriger
Gern besprechen wir mit Ihnen welche zusätzlichen Leistungen in der individuellen Pflegesituation in Frage kommen können:
- Pflegekurse
- Kombinationsleistungen
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Hilfs-/Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassung
Beratung bei einem bestehenden Pflegegrad
Sie oder ein bedürftiger Angehöriger werden Zuhause versorgt. Haben Sie einen Pflegegrad und beziehen Sie Pflegegeld, dann sind Sie verpflichtet, regelmäßig nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) einen Beratungsbesuch von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Diese pflegerische Beratung nach §37.3 unterstützt die Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege. Sie besprechen mit den Pflegeexperten vom ambulanten Pflegedienst Hartung in der Beratung alle Details, die in Ihrer Pflegesituation notwendig sind. Die Kostenübernahme für die Beratung erfolgt durch die Pflegekasse.
Haben Sie Fragen zu den Beratungen nach §37.3 SGB XI? Benötigen Sie Unterstützung zu diesem komplexen Thema? Unsere Pflegefachleute helfen Ihnen gern und freuen sich auf Ihre Anfragen. Vereinbaren Sie hier Ihren unverbindlichen Beratungstermin.